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Haus & Grund Report

Ausgabe 1.2014

Haus & Grund Report 1.2014

In dieser Ausgabe

Haus & Grund Report 1.2014MIETPREISBREMSE UND GRUNDGESETZ:
Enteignung vorprogrammiert

GEBÄUDEABSCHREIBUNG:
Kürzere Nutzungsdauer, höhere AfA


PREISTREIBER STATT PREISBREMSE:
Mietpreisbremse treibt Neubaumieten


WIRTSCHAFTSEXPERTEN:
Meinungen zur Mietpreisbremse

MIETPREISBREMSE:
Begründung mangelhaft

Auszüge aus dem Report

MIETPREISBREMSE UND GRUNDGESETZ:

Enteignung vorprogrammiert

Die grundgesetzlich geschützte Eigentumsfreiheit kann zum Wohle der Allgemeinheit durch Gesetze eingeschränkt werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers finden ihre Grenze, wenn das Gesetzesvorhaben die Bestandsgarantie des Eigentums berührt. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann der Fall, wenn die ... » weiterlesen

GEBÄUDEABSCHREIBUNG:

Kürzere Nutzungsdauer, höhere AfA

Energiewende, Baumaterialien, Nutzer­ansprüche: Verschie­dene Faktoren haben in den vergan­genen Jahren dazu geführt, dass die Nutzungs­dauer von Wohn­gebäuden, die die Dauer der Gebäude­abschreibung be­stimmt, deutlich gesunken ist. Aktuell unter­stellen die steuer­lichen Regelungen für Wohn­gebäude im Regel­fall eine Nutzungs­dauer von 50 Jahren ... » weiterlesen

PREISTREIBER STATT PREISBREMSE:

Mietpreisbremse treibt Neubaumieten

Entscheidet sich ein Investor, Geld in einen Wohnungs­neubau einzu­bringen, so geht er davon aus, eine Rendite zu erhalten. Diese einfache Annahme und der Vorsichts­gedanke des Investors führen dazu, dass die Miet­preis­bremse das politische Ziel, preis­werten Wohn­raum zu schaffen, nicht nur verfehlt, sondern konter­kariert. Dies kann anhand eines ... » weiterlesen

MIETPREISBREMSE:

Begründung mangelhaft

Die Mietpreisbremse wird nach Angaben der Verfasser des Referenten­entwurfs aus dem Bundes­ministerium der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz einen volks­wirt­schaft­lichen Schaden von mindestens 1,3 Milliarden Euro verur­sachen und somit das Brutto­inlands­produkt um 0,05 Pro­zent mindern. Darüber hinaus wird sie, wie es der teilweise ... » weiterlesen

AUF EIN WORT

Champagner oder Tradition?

Die letzte Regierung hat den Bundesländern die Möglichkeit zur lokalen Senkung der Kappungs­grenze eingeräumt. Und zwar dort, wo die Länder eine Unter­versorgung der Bevöl­kerung mit Wohn­raum feststellen. Für die geplante Miet­preis­bremse soll das Gleiche gelten, denn – so der Gesetz­entwurf – die Länder wüssten am besten, wo Regelungs­bedarf herrsche.
Die Praxis widerlegt diese Vermutung. Berlin hat es vorgemacht. Nicht in Friedrichs­hain, Kreuz­berg oder Prenz­lauer Berg wurde die Kappungs­grenze gesenkt; gleich ganz Berlin wurde einbezogen.
Und das, obwohl weite Teile der Stadt weder Miet­explosion noch Wohnungs­mangel kennen. Immerhin: die Berliner taten noch so, als hätten sie die Fakten untersucht. Bayern ging gleich richtig zur Sache. Neben München wurde in 89 weiteren Städten und Gemeinden die Kappungs­grenze gesenkt. Ohne Analyse, dafür aber zur Über­raschung vieler Kommunen selbst.
Die meisten Bundes­länder prüfen daher jetzt, ob sie nicht auch handeln können. In Schleswig-Holstein hat die Landes­regierung allen kreis­freien Städten eine Senkung der Kappungs­grenze angeboten. Das veranlasste sogar den Mieter­bund in Neumünster, dies als unnötig abzulehnen. Das Land Bremen will die Kappungs­grenze jetzt für Bremer­haven einführen.
Eine Stadt, in der „es eine ausreichende Anzahl an preis­werten Wohnungen, die für Haus­halte mit kleinen und mittleren Einkommen bezahlbar sind“ gibt – so das Land Bremen in seiner eigenen Begründung. Und auch Hessen ist fleißig. Zu den schützens­werten Städten gehört Bad Homburg, bisher nur bekannt als eine der drei reichsten Städte Deutschlands mit dem Werbe­spruch: „Champagner und Tradition“.
Vielleicht war es zu viel Champagner, der die Länder auf ihre Ideen bringt, oder einfach nur schlechte Tradition: die Wohnraum­förderung ist in den meisten Ländern rück­läufig, seit die Länder diese 2006 vom Bund über­nommen haben.

Kai H. Warnecke